Zwangsversteigerungen Betreibungsamt Bezirk Arbon
1 aktueller Zwangsversteigerungstermin · Kanton Thurgau
- Aktuelle Termine
- 1 aktuelle Termine
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Betreibungsamt Bezirk Arbon (Thurgau) führt aktuell 1 Grundstücksteigerungen durch — verteilt auf 1 Ort im Betreibungskreis. Der nächste Versteigerungstermin findet am 24. November 2026 in Romanshorn statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell beim Betreibungsamt Bezirk Arbon?
Wie sind die Marktdaten beim Betreibungsamt Bezirk Arbon?
Aktuell 1 Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Bezirk Arbon. Termin am 24. November 2026.
- Häufigste Objektarten
- Immobilie
- Nächster Termin
- 24. November 2026
Orte mit Terminen beim Betreibungsamt Bezirk Arbon
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen beim Betreibungsamt Bezirk Arbon, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Romanshorn1
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen beim Betreibungsamt Bezirk Arbon
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell beim Betreibungsamt Bezirk Arbon?
Mit Stand 20. Oktober 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine beim Betreibungsamt Bezirk Arbon gelistet, verteilt auf 1 Ort. Die Termine stammen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Betreibungsamt Bezirk Arbon zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Romanshorn. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Romanshorn (1 Termin). Ein Betreibungskreis umfasst eine oder mehrere Gemeinden.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Bezirk Arbon?
Der nächste Versteigerungstermin beim Betreibungsamt Bezirk Arbon findet am 24. November 2026 in Romanshorn statt. Zu jedem Termin lässt sich die Publikation im SHAB einzeln aufrufen.
Weitere Betreibungsämter in Thurgau
Betreibungsämter im Kanton Thurgau mit aktuellen Grundstücksteigerungen.
Die Termine stammen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) (amtsblattportal.ch), Stand 20. Oktober 2026. Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren regelt der Kanton. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung des Betreibungsamts.