Zwangsversteigerungen Amtsgericht Neuruppin
18 aktuelle Zwangsversteigerungstermine · Bundesland Brandenburg
- Aktuelle Termine
- 18 aktuelle Termine
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Neuruppin (Brandenburg) schreibt aktuell 18 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 16 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 21.000 € bis 3.202.000 € (Median 113.500 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 29. Oktober 2026 in Prenzlau statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Neuruppin?
Unbebautes Grundstück
Einfamilienhaus
Wohn-/Geschäftshaus, Sonstiges
Unbebautes Grundstück, Sonstiges
Einfamilienhaus
Unbebautes Grundstück
Unbebautes Grundstück
Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Gewerblich genutztes Grundstück
Unbebautes Grundstück, Sonstiges
Reihenhaus
Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Neuruppin?
Aktuell 18 Versteigerungstermine am Amtsgericht Neuruppin. Der nächste Termin ist am 29. Oktober 2026, der späteste am 16. Dezember 2026.
- Median-Verkehrswert
- 113.500 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus
- Nächster Termin
- 29. Oktober 2026
Laut Immobilien BRD sind mit Stand 20. Oktober 2026 18 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Neuruppin gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 113.500 €.
Was kostet eine Zwangsversteigerung am Amtsgericht Neuruppin?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert am Amtsgericht Neuruppin liegt bei 130.500 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 69.000 € und 210.000 €. Grundlage sind 62 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 72 erfassten Terminen, Stand 20. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Häuser | 44 | 131.000 € |
| Grundstücke | 16 | 79.250 € |
| Mehrfamilienhäuser | 7 | 230.500 € |
| Wohnungen | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Welche Orte gehören zum Amtsgericht Neuruppin?
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Neuruppin, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Angermünde2
- Lychen2
- Dreetz1
- Groß Pankow1
- Karstädt1
- Kremmen1
- Kyritz1
- Löwenberger Land1
- Oranienburg1
- Prenzlau1
- Pritzwalk1
- Rheinsberg1
- Sonnenberg1
- Temnitztal1
- Templin1
- Uckerland1
Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Neuruppin?
Anteile bezogen auf 18 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Neuruppin.
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Neuruppin
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Neuruppin?
Mit Stand 20. Oktober 2026 sind 18 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Neuruppin gelistet, verteilt auf 16 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Neuruppin zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Angermünde, Lychen, Dreetz, Groß Pankow, Karstädt, Kremmen u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Angermünde (2 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Neuruppin?
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Neuruppin reichen von 21.000 € bis 3.202.000 €; der Median liegt bei 113.500 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Neuruppin?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Neuruppin findet am 29. Oktober 2026 in Prenzlau statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Brandenburg?
In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 113.500 € entspräche das rund 7.378 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Weitere Amtsgerichte in Brandenburg
Vollstreckungsgerichte in Brandenburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Neuruppin spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 20. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Neuruppin.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
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Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Brandenburg). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Neuruppin stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Immobilien BRD